Nutzungsbedingungen

Version 1.0 (2022-07-19)


§ 1 Geltungsbereich

Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen sind sämtliche Daten, die durch die Anwenderin / den Anwender oder im Auftrag für die Anwenderin / den Anwender in das Datenrepositorium "opendata.uni-kiel.de" der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) eingestellt werden.

Anwenderin / Anwender sind solche Personen, die schreibenden Zugriff auf dieses Datenrepositorium haben: Forschende (z.B. Beschäftigte oder Studierende) an der CAU sowie angegliederter Einrichtungen, deren akademische Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Universität stehen.

§ 2 Mehrere Urheberinnen / Urheber

Haben mehrere Urheberinnen / Urheber gemeinsam die eingestellten Daten erhoben oder bearbeitet, so sind sie Miturheberinnen / Miturheber der Daten. Die Veröffentlichung der Daten kann daher nur mit Einwilligung aller Urheberinnen / Urhebern erfolgen. Die einstellende Anwenderin / der einstellende Anwender versichert mit dem Einstellen der Daten, dass alle beteiligten Miturheberinnen / Miturheber ihr / ihm die für diese Veröffentlichung notwendigen Rechte eingeräumt haben.

§ 3 Rechteeinräumung

Die Anwenderin / der Anwender räumt der CAU zeitlich unbegrenzt und unwiderruflich das nicht ausschließliche (einfache) Recht ein, die eingestellten Daten einschließlich der zugehörigen Metadaten auf universitätseigenen Servern zu vervielfältigen, zu speichern sowie es über internationale Datennetze in elektronischer Form öffentlich zugänglich zu machen. Ferner beauftragt sie / er die CAU, einen DOI für den Forschungsdatensatz zu vergeben. Der Anwenderin / dem Anwender bleibt es freigestellt über diese Daten auch anderweitig zu verfügen, solange damit die Rechte, die der CAU eingeräumt wurden nicht eingeschränkt werden.

Die Anwenderin / der Anwender räumt der CAU das Recht ein, die eingestellten Daten einschließlich der Metadaten bei Bedarf (z.B. Migration, Barrierefreiheit, bessere Erschließung, Sicherung der Zukunftsfähigkeit) in andere elektronische Formate zu überführen bzw. überführen zu lassen sowie umzubenennen.

Die Anwenderin / der Anwender räumt der CAU das Recht ein, die eingestellten Daten sowie die zugehörigen Metadaten zum Zwecke der Langzeitarchivierung sowie zur Indizierung und der öffentlichen Zugänglichmachung an andere Repositorien und Aggregatoren weiterzugeben. Diesen Einrichtungen werden die gleichen Rechte wie der CAU eingeräumt.

§ 4 Rechtliche Unbedenklichkeit, Haftung

Die Anwenderin / der Anwender versichert, dass sie / er alleinige Rechteinhaber / alleiniger Rechteinhaber an den eingestellten Daten ist oder über alle für das Einstellen erforderlichen Nutzungsrechte verfügt, und dass sie / er bisher keine diesen Nutzungsbedingungen entgegenstehenden Verfügungen getroffen hat. Insbesondere steht sie / er dafür ein, dass die eingestellten Daten einschließlich aller Bestandteile nicht gegen Rechte Dritter (z.B. Miturheberinnen / Miturheber, Drittmittelgeber, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte etc.) oder das Strafrecht verstößt.

Ausdrücklich versichert die Anwenderin / der Anwender, dass die von ihm eingestellten Daten (mit Ausnahme der Angaben über Autorinnen / Autoren in den zugehörigen Metadaten) keine personenbezogenen Daten lebender Personen enthalten. Sichergestellt werden kann dies etwa durch vorherige Bereinigung oder Anonymisierung der Daten. Sollen personenbezogene Daten Verstorbener veröffentlicht werden, so müssen diese die postmortalen Persönlichkeitsrechte der Betroffenen wahren. Die Anwenderin / der Anwender versichert, dass alle in den Metadaten aufgeführten Personen der Veröffentlichung Ihrer persönlichen biografischen Informationen zustimmen.

Ist die Anwenderin / der Anwender aus rechtlichen Gründen verhindert eine der vorgenannten Versicherungen abzugeben, oder erlangt sie / er im Nachhinein Kenntnis von Rechtshindernissen (z.B. Ansprüchen Dritter), so ist von einem Einstellen der Daten abzusehen bzw. setzt sie / er die CAU davon unverzüglich in Kenntnis damit die Daten depubliziert werden können. Kontaktadressen dafür sind auf der Webseite des Repositoriums vermerkt.

Die Anwenderin / der Anwender nimmt zur Kenntnis, dass eine Depublikation der eingestellten Daten nach der Veröffentlichung durch die CAU nur noch im Rahmen ihrer Möglichkeiten geschehen kann. Die Weiterverbreitung von Kopien durch Dritte die während des Zeitraums der Veröffentlichung erstellt wurden kann prinzipbedingt nicht unterbunden werden. Dies gilt sowohl für die eingestellten Metadaten als auch für die Nutzdaten.

Im Rahmen der Publikation hält die Anwenderin / der Anwender die CAU von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei, die sie / er außerhalb eines dienstlichen Kontexts aufgrund von Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter zu vertreten hat. Dies gilt nicht, wenn die Verletzung auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten der CAU beruht und der Anwenderin / dem Anwender nicht in gleicher Weise Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im letzteren Fall erfolgt eine Aufteilung des Schadens unter Abwägung insbesondere der Verschuldensanteile. Bei dienstlicher Nutzung gelten die normalen Regelungen zur Sorgfaltspflicht.

In jedem Fall geht mit der Publikation keine inhaltliche oder rechtliche Prüfung seitens des Betreibers des Repositoriums einher, die die Anwenderin / den Anwender von ihren / seinen rechtlichen Pflichten entbindet. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn eine Betreuerin / ein Betreuer des Repositoriums vor der Veröffentlichung der Daten in den Freigabeprozess eingebunden ist. Jegliche manuelle Freigabe durch das Repositoriumspersonal bezieht sich ausschließlich auf technisch-betriebliche Aspekte der eingestellten Daten und impliziert keine Bewertung ihrer rechtlichen Unbedenklichkeit.

Für Störungen bei der Bereitstellung der Daten sowie für eventuelle Veränderungen oder Verlust der Daten während der Datenübertragung oder bei der Speicherung übernimmt die CAU keine Haftung.

Die CAU ist berechtigt, den Zugriff auf die eingestellten Daten mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu sperren, soweit konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen wird. Die CAU wird die Anwenderin / den Anwender in einem solchen Fall unverzüglich über die Sperrung informieren, sofern die dafür notwendigen Kontaktdaten mit vertretbarem Aufwand ermittelbar sind.

Mit dem Einstellen der Daten ist kein rechtlich verbindlicher Anspruch auf die Online-Bereitstellung, Archivierung oder DOI Vergabe verbunden.

§ 5 Erwünschte Inhalte

Für die Einstellung und Veröffentlichung im Datenrepositorium kommen nur solche Daten infrage, die im Zusammenhang mit der Forschungstätigkeit der Anwenderin / des Anwenders an der CAU stehen und wissenschaftliche Relevanz haben.

Die Relevanz und Qualität der Daten muss grundsätzlich den Anforderungen der Publikationswürdigkeit und Zitierfähigkeit genügen, die mit der Vergabe eines DOI einhergehen.

Es werden nur maschinenlesbare Open Access Publikationen angenommen, die zusammen mit den eigentlichen Nutzdaten eingestellt werden. Leere "nur-Metadaten" Publikationen oder reine Textbeiträge ohne Datensätze werden nicht angenommen.

Sofern es technisch möglich ist sollen die Forschungsdaten in offenen Formaten, die für die Langzeitarchivierung geeignet sind hochgeladen werden (z.B. ZIP, TAR.GZ, CSV, XML, JSON, PDF/A).

Die Anwenderin / der Anwender versichert im Rahmen ihrer / seiner technischen Möglichkeiten, dass die von ihr / ihm eingestellten Daten frei von Schadsoftware (Viren, Trojaner, schädliche Makros, ...) sind. Die CAU ist nicht haftbar für Schäden, die durch die eingestellten Daten in Systemen Dritter verursacht werden.

§ 6 Lizenzierung für Dritte

Die zu den eingestellten Forschungsdaten gehörenden bibliografischen Metadaten gibt die Anwenderin / der Anwenderin unter der Creative-Commons Lizenz CC0 zur allgemeinen Verwendung frei.

Die eingestellten Forschungsdaten selber gibt die Anwenderin / der Anwender unter einer der offenen Lizenzen, die bei Erfassung der Metadaten angeboten werden für die Öffentlichkeit frei.